Maastrichter Vertrag und die drei Säulen Europas

Bereits in den 1950er Jahren arbeiteten die einzelnen EU-Länder wirtschaftlich eng zusammen. Einige Institutionen wie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) bildeten sich in dieser Zeit und schafften die Grundlage für den Maastrichter Vertrag. Dieser wurde am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht durch den Europäischen Rat unterzeichnet und wird als Gründung der Europäischen Gemeinschaft betrachtet. Dementsprechend heißt der Maastrichter Vertrag offiziell auch "Vertrag über die Europäische Union". Trotz frühzeitiger Unterzeichnung trat er erst am 1. November 1993 in Kraft.

Der Maastrichter Vertrag setzt sich aus unterschiedlichen älteren Dokumenten und neuen Vereinbarungen der europäischen Mitgliedsstaaten zusammen. Er lässt sich in drei Hauptpunkte oder Säulen unterteilen. Die gemeinsame Wirtschaft spielt dabei eine große Rolle, schließlich erwuchs die Gemeinschaft aus wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Aber es sollten noch weitere Punkte folgen, damit die Mitglieder der EU auch auf außenpolitischer, sicherheitspolitischer und juristischer Ebene besser zusammenarbeiten können.

Gemeinsame Währung und Wirtschaft

Themen, die unter die Punkte Wirtschaft und Handel fallen, werden in der ersten Säule zusammengefasst. Im Maastrichter Vertrag wurden gemeinsame Regelungen zur Agrarpolitik, Strukturpolitik, Handelspolitik, Wirtschafts- und Währungsunion sowie zur Zollunion und dem Binnenmarkt festgehalten. Es spielen aber noch weitere Faktoren hinein. So gibt es allgemeingültige Vereinbarungen zum Thema Bildung, Kultur, Forschung, Umwelt, Gesundheitswesen, Sozialpolitik und Verbraucherschutz. Ein wichtiger Schritt, um die einzelnen Länder wirklich zu einer Gemeinschaft wachsen lassen zu können.

Außerdem wurden Abkommen zur gemeinsamen Arbeit im Bereich der Kernenergie getroffen. Diese basieren weitestgehend auf dem früheren Euratom-Vertrag. Gegen eine gemeinsame Währung sprachen sich allerdings unter anderem Großbritannien, Dänemark, Schweden und weitere EU-Länder aus. Sie behielten ihre etwaigen Landeswährungen, statt auf den Euro umzustellen.

Außen- und Sicherheitspolitik zusammen geregelt

Im Maastrichter Vertrag wurden neben den wirtschaftlichen auch politische Abmachungen und Regelungen festgehalten – diese stellen die zweite Säule dar. Oberstes Gebot ist die Friedenserhaltung. Dazu kommen der Erhalt der Demokratie und die Verpflichtung, sich an die geltenden Menschenrechte zu halten. Gerade letzter Punkt sorgt immer wieder für Probleme bei Beitrittsgesuchen anderer Länder wie beispielsweise der Türkei. Wichtig ist auch, dass sich die Europäische Union die Hilfe für Nicht-EU-Staaten auf die Fahne geschrieben hat.

Auf sicherheitspolitischer Ebene arbeiten die EU-Mitglieder ebenfalls eng zusammen. Der Maastrichter Vertrag beinhaltet das gemeinsame Vorgehen gegen den Terrorismus. Dieser soll mit gemeinsamen Truppen bekämpft werden. Dadurch will man die Einheit auch nach außen repräsentieren. Die Entscheidungen über das geplante Vorgehen sowie neue Regelungen verbleiben jedoch in den Händen der einzelnen Staaten. Beschlüsse müssen per Einstimmigkeitsprinzip abgesegnet werden.

Juristische Zusammenarbeit und Europol

Ein weiterer Punkt im Maastrichter Vertrag ist die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz. Wenn es um Rechtsprechung geht, gilt ebenfalls das Prinzip der Einstimmigkeit. Diese dritte Säule soll den gemeinsamen Kampf gegen das organisierte Verbrechen erleichtern.

Dazu gehören unter anderem intensive Ermittlungen bei Drogenschmuggel oder –handel sowie der Stopp von Menschenhandel und die Sprengung von Menschenhändlerringen. Auch in der Einwanderungs- und Asylpolitik soll an einem Strang gezogen werden. Die letzten Jahre zeigen allerdings, dass in diesem Punkt viel Uneinigkeit herrscht. Der Maastrichter Vertrag regelt ebenfalls die Zusammenarbeit in Zivil- und Strafprozessen.

Damit die Einsätze der Polizei besser koordiniert werden können, wurde die Europäische Polizeibehörde Europol gegründet. Die Organisation hat ihren Sitz in Den Haag und soll den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern, sodass grenzüberschreitende Verbrechen besser aufgeklärt werden können.

Wichtiger Punkt: Unionsbürgerschaften

Die wohl größte Errungenschaft der EU – zumindest für Otto Normalverbraucher – sind die Unionsbürgerschaften. Im Maastrichter Vertrag wurde festgehalten, dass jeder, der eine Staatsbürgerschaft in einem der EU-Mitgliedsstaaten besitzt, automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für die gesamte Union bekommt. Dies bedeutet mehr Reisefreiheit innerhalb der Gemeinschaft, auch ohne Reisepass und Grenzkontrollen, und einfachere Bedingungen für Berufstätige, die außerhalb ihres Heimatlandes arbeiten möchten.

Mit den Unionsbürgerschaften verbunden ist auch das Recht, das Europäische Parlament am jeweiligen Wohnsitz wählen zu können. Außerdem dürfen Unionsbürger Petitionen an das Europäische Parlament richten sowie entsprechende Petitionsausschüsse gründen. Zur Anlaufstelle für Beschwerden wurde das neu eingerichtete Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Fazit: Durch den Zusammenschluss der einzelnen europäischen Staaten zur Europäischen Union hat sich vieles vereinfacht. Die sogenannten Unionsbürgerschaften ermöglichen es, auch ohne Reisepass innerhalb Europas zu reisen. In vielen Mitgliedsländern entfällt das Wechseln in die jeweilige Währung des Landes. Jedoch werden nicht alle Staaten Mitglied der Währungsunion und stellen auf den Euro um. Die gemeinsame Währung vereinfacht auch wirtschaftliche Prozesse. Außerdem kamen Regelungen zur politischen sowie zur juristischen Zusammenarbeit hinzu. Die EU kann und soll so auf allen Gebieten gemeinschaftlich agieren.