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Natur und Mensch
Impfpflicht für Gesundheitspersonal: Ungeimpften in Arztpraxen droht die Kündigung
© Wochit
Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab dem 15. März eine Impfpflicht. Bei Nichtbefolgen könnten ihnen Abmahnungen und später Kündigungen drohen.